DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“
Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, müssen Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.