Leiterprüfung
Für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, müssen Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Gerne übernehmen wir dies für Sie, denn die Sicherheit von Leitern ist von äußerster Wichtigkeit. Wir bieten Ihnen die regelmäßigen Überprüfungen Ihrer Leitern und Tritte durch unseren sachkundigen Fachberater.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:
leiterpruefung@beckco-werkzeuge.de
DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“
Entsprechend der gültigen Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, müssen Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.